Wirtschaftsbetrug                                                           Siehe IMPRESSUM und Copyright und Haftungsausschluss

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Detektei - Detektiv - Austria
Fa. Hermann Kemetmüller, EU.
(Sicherheitsgewerbe gemäß § 94 Z.62 GewO 1994)

Sie sind Opfer eines Betruges geworden:  

Sie sind belogen und betrogen worden,
die angeblich verläßlichen Termine/Zusagen wurden nicht eingehalten, man versucht sie mit
allerlei Ausreden und Lügen zu vertrösten.
Liebe Opfer, seien sie misstrauisch, genauso falsch und listig zum Täter, so wie er es war.

Lassen sie sich nicht weiter belügen!

Kontrollieren sie ihre Kontenauszüge, Kauf-, Verkaufsbelege.
Addieren sie die ihnen angelasteten Gebühren, sie werden dabei große Überraschungen erleben.
Überprüfen sie die Ausreden und Verzögerungsgründe.
Versuchen sie weitere Beweise zu sammeln.
Fordern sie  unverzüglich ihr Geld zurück.
Mit Höf- und Freundlichkeit und Zuwarten sehen sie erfahrungsgemäß sicher nie mehr ihr Geld.
Drohen sie massiv  mit dem Rechtsanwalt, der Polizei, dem Staatsanwalt und Strafrichter.
Lassen sie sich nicht vertrösten, außer wenn Teilrückzahlungen wirklich erfolgen.
Beim Kapitalanlagebetrug ist es sehr beliebt, sich auf die Hintermänner, -firmen auszureden,
man sei selbst geschädigt und will Sammelanzeige erstatten.
Haben sie keine Geduld, lassen sie sich nicht weiter täuschen, überprüfen sie alles.
 

Die Betrüger vertrauen darauf, dass sie nicht kontrollieren und nicht nachrechnen sowie keine Anzeige erstatten.
Das ist nicht unbegründet. Es wird nur ein Bruchteil der Betrügereien entdeckt und angezeigt.
Wir erleben es immer wieder, ein Geschädigter mit einer im Verhältnis unbedeutenden Schadenssumme erstattet Anzeige, bei den Ermittlungen kommen dann hunderte weitere Geschädigte zum Vorschein.
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Ein Tipp für verlorenes Schwarzgeld:

Sollten sie Schwarzgeld an die Betrüger verloren haben, hoffen sie nicht, dass sie durch Stillschweigen der Finanz entkommen. Wenn ein Anlagenbetrug aufgedeckt wird, kommt auch ihr verlorenes Kapital zu Tage. Beraten sie sich mit ihrem Steuerberater, unter Umständen ersparen sie sich die Finanzstrafe durch eine Selbstanzeige.
 

Strafanzeige:

Scheuen sie sich nicht Strafanzeige zu erstatten, auch wenn sie meinen, in der Sache keine gute Figur gemacht zu haben.
Eine Strafanzeige kostet sie nichts, außer dem zu Rate gezogenen Rechtsanwalt.
Sie brauchen sich nicht zu sorgen, sich wegen Verleumdung strafbar zu machen, wenn sie einen begründeten Anfangsverdacht haben.

Bei Wirtschaftsdelikten ist es grundsätzlich ratsamer, selbst eine Sachverhaltsdarstellung unter der Beilage der abgelichteten Beweismittel zu verfassen, natürlich immer wahrheitsgemäß, und direkt an die Staatsanwaltschaft oder eine Sicherheitsdienststelle zu übersenden.
Die Sachverhaltsdarstellung/Strafanzeige sollte möglichst informativ und umfassend sein. Der Sachverhalt wird nach der Anzeigenerstattung genauestens geprüft und es werden die nötigen Ermittlungen geführt.
Sie kann sich für die Betrüger fatal auswirken, vom Haftbefehl, Hausdurchsuchung, Anklage, Strafgerichtsverhandlung und bis zur Verurteilung führen.

Die Kripo, die Staatsanwaltschaften und Gerichte sind mit solchen Akten heillos überlastet, es müssen umfangreichste Ermittlungen, hunderte Einvernahmen, große Hausdurchsuchungen durchgeführt, Berge von Papier gesichtet und ausgewertet sowie gerichtlich beeidete Sachverständige bestellt werden,
Auf Grund des  großen Umfanges und der Komplexheit der Akte, auch wegen der Arbeitsüberlastung bei der Polizei, den Staatsanwaltschaften und Gerichten, ziehen sich solche Strafverfahren leider meist über viele Jahre hinweg, bis es endlich zu rechtskräftigen Verurteilungen kommt.

Dazu gute Ratschläge:

Verfassen sie selbst wahrheitsgemäß ausführliche Gedächtnisprotokolle und Aktenvermerke, machen sie Kalendernotizen. Solche Schriftstücke können wichtige Beweismittel werden.
Ziehen sie Zeugen bei, schneiden sie die Gespräche mit. Beim Betrug passieren die Täuschungshandlungen eben meist nur mündlich.
Auch wenn Aussage gegen Aussage steht, ist die Sache nicht chancenlos, der Betrüger verliert seine Glaubwürdigkeit mit jeder  Aussage von weiteren Geschädigten.

Schreiben sie in die Strafanzeige auch den Vermerk:
"Ich schließe mich einem allfälligen Strafverfahren als Privatbeteiligter an".
Dieser Privatbeteiligtenanschluss kostet nichts und der Richter wird eventuell im Strafverfahren auch über ihre zivilrechtlichen Ansprüche entscheiden.
Unter Umständen können sie sich dabei den kostspieligen Weg eines Zivilprozesses
ersparen und einen Exekutionstitel für 30 Jahre erlangen.

Denken sie an die Abschöpfungsmöglichkeit.

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