white collar
crime Österreich - Steiermark - Graz |
Sie sind Opfer eines Betruges geworden:
Sie sind belogen und betrogen worden,
die angeblich verläßlichen Termine/Zusagen wurden nicht eingehalten,
man versucht sie mit
allerlei Ausreden und Lügen zu vertrösten.
Liebe Opfer, seien sie misstrauisch, genauso falsch und listig zum Täter,
so wie er es war.
Lassen sie sich nicht weiter belügen!
Kontrollieren sie ihre Kontenauszüge, Kauf-, Verkaufsbelege.
Addieren sie die ihnen angelasteten Gebühren, sie werden dabei große
Überraschungen erleben.
Überprüfen sie die Ausreden und Verzögerungsgründe.
Versuchen sie weitere Beweise zu sammeln.
Fordern sie unverzüglich ihr Geld zurück.
Mit Höf- und Freundlichkeit und Zuwarten sehen sie erfahrungsgemäß
sicher nie mehr ihr Geld.
Drohen sie massiv mit dem Rechtsanwalt, der Polizei, dem Staatsanwalt
und Strafrichter.
Lassen sie sich nicht vertrösten, außer wenn Teilrückzahlungen
wirklich erfolgen.
Beim Kapitalanlagebetrug ist es sehr beliebt, sich auf die Hintermänner,
-firmen auszureden,
man sei selbst geschädigt und will Sammelanzeige erstatten.
Haben sie keine Geduld, lassen sie sich nicht weiter täuschen, überprüfen
sie alles.
Die Betrüger vertrauen darauf, dass sie nicht kontrollieren und nicht
nachrechnen sowie keine Anzeige erstatten.
Das ist nicht unbegründet. Es wird nur ein Bruchteil der Betrügereien
entdeckt und angezeigt.
Wir erleben es immer wieder, ein Geschädigter mit einer im Verhältnis
unbedeutenden Schadenssumme erstattet Anzeige, bei den Ermittlungen kommen dann
hunderte weitere Geschädigte zum Vorschein.
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Ein Tipp für verlorenes Schwarzgeld:
Sollten sie Schwarzgeld an die Betrüger verloren haben, hoffen sie nicht,
dass sie durch Stillschweigen der Finanz entkommen. Wenn ein Anlagenbetrug aufgedeckt
wird, kommt auch ihr verlorenes Kapital zu Tage. Beraten sie sich mit ihrem
Steuerberater, unter Umständen ersparen sie sich die Finanzstrafe durch
eine Selbstanzeige.
Scheuen sie sich nicht Strafanzeige zu erstatten, auch wenn sie meinen, in
der Sache keine gute Figur gemacht zu haben.
Eine Strafanzeige kostet sie nichts, außer dem zu Rate gezogenen Rechtsanwalt.
Sie brauchen sich nicht zu sorgen, sich wegen Verleumdung strafbar zu machen,
wenn sie einen begründeten Anfangsverdacht haben.
Bei Wirtschaftsdelikten ist es grundsätzlich ratsamer, selbst eine Sachverhaltsdarstellung
unter der Beilage der abgelichteten Beweismittel zu verfassen, natürlich
immer wahrheitsgemäß, und direkt an die Staatsanwaltschaft oder eine
Sicherheitsdienststelle zu übersenden.
Die Sachverhaltsdarstellung/Strafanzeige sollte möglichst informativ und
umfassend sein. Der Sachverhalt wird nach der Anzeigenerstattung genauestens
geprüft und es werden die nötigen Ermittlungen geführt.
Sie kann sich für die Betrüger fatal auswirken, vom Haftbefehl, Hausdurchsuchung,
Anklage, Strafgerichtsverhandlung und bis zur Verurteilung führen.
Die Kripo, die Staatsanwaltschaften und Gerichte sind mit solchen Akten heillos
überlastet, es müssen umfangreichste Ermittlungen, hunderte Einvernahmen,
große Hausdurchsuchungen durchgeführt, Berge von Papier gesichtet
und ausgewertet sowie gerichtlich beeidete Sachverständige bestellt werden,
Auf Grund des großen Umfanges und der Komplexheit der Akte, auch
wegen der Arbeitsüberlastung bei der Polizei, den Staatsanwaltschaften
und Gerichten, ziehen sich solche Strafverfahren leider meist über viele
Jahre hinweg, bis es endlich zu rechtskräftigen Verurteilungen kommt.
Verfassen sie selbst wahrheitsgemäß ausführliche Gedächtnisprotokolle
und Aktenvermerke, machen sie Kalendernotizen. Solche Schriftstücke können
wichtige Beweismittel werden.
Ziehen sie Zeugen bei, schneiden sie die Gespräche mit. Beim Betrug passieren
die Täuschungshandlungen eben meist nur mündlich.
Auch wenn Aussage gegen Aussage steht, ist die Sache nicht chancenlos, der Betrüger
verliert seine Glaubwürdigkeit mit jeder Aussage von weiteren Geschädigten.
Schreiben sie in die Strafanzeige auch den Vermerk:
"Ich schließe mich einem allfälligen Strafverfahren als Privatbeteiligter
an".
Dieser Privatbeteiligtenanschluss kostet nichts und der Richter wird eventuell
im Strafverfahren auch über ihre zivilrechtlichen Ansprüche entscheiden.
Unter Umständen können sie sich dabei den kostspieligen Weg eines
Zivilprozesses
ersparen und einen Exekutionstitel für 30 Jahre erlangen.