Wirtschaftsbetrug                                                                     Siehe IMPRESSUM und Copyright und Haftungsausschluss

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Fa. Hermann Kemetmüller, EU
(Sicherheitsgewerbe gemäß § 94 Z.62 GewO 1994

  Vorbeugung gegen Kapitalanlagenbetrug  

   
Vor gerissenen Betrügereien kann sich  wirklich niemand 100prozentig schützen. Es gibt aber eine Reihe von  Verhaltensregeln und Vorsichtsmaßnahmen, mit deren Hilfe primitivere Betrügereien rechtzeitig erkannt werden können.

Überlegen sie

Wenn ihnen ein außerordentlich tolles Angebot unterbreitet wird, warum nimmt der Anbieter nicht selbst dieses große sichere und gewinnbringende Geschäft wahr, warum nützt er seine Insiderkenntnisse nicht selbst aus?
So ein erfolgreiches Produkt, so eine tüchtige Firma, so tüchtige Vermögensberater!!!
Ist er schon so unermeßlich reich, dass er diese tolle Gelegenheit nicht mehr selbst verwerten will?
Ist er wirklich so karitativ, sozial, sodass er den übrigen Menschen diese Geldvermehrung angedeihen lassen möchte?
Warum muß er Kunden suchen, unangenehme Telefonkeilerei betreiben?
Auch, bei der Wäsche von Geld kriminellen Ursprungs wird nichts verschenkt!
Auch, wer verschleudert schon sein an der Steuer vorbei verdientes Schwarzgeld?

 Überprüfen sie:

Welche Gewerbeberechtigungen hat der Anbieter?
Ist er im Firmenbuch tatsächlich protokolliert?
Besitzt er die erforderlichen Konzessionen sowohl die Firma als auch der Mitarbeiter
- siehe in der Homepage der Finanzmarktaufsicht, www.fma.gv.at - ?
Seit wann besteht die Firma?
Referenzen, Bilanzen der letzten 5 Jahre überprüfen?
Ist die Firmenadresse veröffentlicht (auch Telefonbuch)?
Ist der Anbieter auch brieflich und per Telefon erreichbar?   

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Telefonkeilerei:

Dazu eine besondere Warnung vor der Telefonkeilerei für Kapitalanlagen aller Art!!!
Das ist verboten und strafbar.
Wenn sie mit einer solche Telefonkeilerei belästigt werden,
notieren sie den Namen, die Telefonnummer, das Datum, die Uhrzeit, und das Angebot.
Ansonsten seien sie unhöflich, legen den Hörer einfach auf und machen Meldung an die Finanzmarktaufsicht - www.fma.gv.at
Lassen sie sich auf kein Gespräch ein, auch wenn der Gesprächspartner noch so sympatisch  und glaubwürdig klingt.
Glauben sie mir, der Keiler ist verkaufsmäßig derartig geschult und wortgewandt, dass bei jedem Wort von ihnen  es immer schwieriger wird, das Gespräch höflich zu beenden. Wenn er mit ihnen ins Gespräch gekommen ist, hat er schon fast gewonnen.
Wenn sie ihn vielleicht diesmal  abwimmeln konnten, so hat er vielleicht doch ihr Einverständnis erreicht, dass er nochmals anrufen darf!!!

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Gelegenheit:

Sie wollen die Gelegenheit, das Geschäft ergreifen:
Der Anbieter ist ihnen unbekannt bzw. nur reklamiert worden, dann prüfen sie,
hat dieser die gesetzlichen Befugnisse für das angebotene Geschäft, fragen sie bei der Wirtschaftskammer, bei den Gewerbebehörden, bei der Bank-, Wertpapieraufsicht, bei den Gläubigerschutzvereinen, schauen sie im Firmenbuch, Gewerberegister nach.

Selbst wenn sie nichts Nachteiliges erfahren, können sie sich vor Betrug nicht sicher fühlen, sie können möglicher Weise  höchstens einen primitiveren Betrüger entlarven.
Leisten sie keine Vorauszahlungen, wenn dann nur gegen entsprechende geprüfte Sicherheiten.
Seien sie besonders mißtrauisch, wenn für Unterschriften notarielle Beglaubigungen verlangt werden,  wo solche nicht gesetzlich ausdrücklich vorgesehen sind (z.B. Grundstückstransaktionen, Errichtung einer GmbH).
Der Notar beglaubigt in der Regel nur die Echtheit der Unterschrift garantiert nicht für den Inhalt oder die Werthaltigkeit der Urkunde und sonstige Umstände.

Informieren sie die Polizei, wenn sie einen konkreteren Verdacht haben. Auf Wunsch können sie anonym bleiben.

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Indikatoren:

Wenn sie ein unbedarfter Anfänger in dem Metier von Kapitalanlagenvermittlungen sind, achten sie auf folgende Indikatoren:

1) Wird in der Fa. oft wegen Provisionen gestritten?
2) Leidet die Fa. unter Geldmangel, kommt der Exekutor?
3) Gibt es eine geordnete Buchhaltung, Bilanzen?
4) Hat man das Wohl der Kunden und nicht nur die Provisionen im Auge?
5) Gibt es eine außergewöhnlichen Mitarbeiterfluktuation?
6) Gibt es ausreichende Schulungen?
7) Werden ihre Fragen ausreichend beantwortet und belegt, verstehen sie alles?
8) Werden Provisionen schwarz ausbezahlt?
9) Sind die angeblichen Titel, Ing., Dr., Konsul, usw., auch wirklich zu Recht erworben?
10) Wie schon erwähnt, hat die Fa. für ihre Tätigkeiten die gesetzlichen Voraussetzungen?

Achtung:  1) Wenn eine oder mehrere dieser Indikatoren zutreffen, bitte Vorsicht walten
                     lassen und der Polizei ihren Verdacht mitteilen. Das ist auch anonym möglich,
                     vielleicht kann großer Schaden verhindert werden.
                     Die Polizei wird mit dem nötigen Fingerspitzengefühl ermitteln.
                2) Bei Vermittlung von Kapitalanlagen gib es auch für Mitarbeiter eine
                     gesetzliche Sorgfaltspflicht und Haftungen.
                3) Bedenken sie aber, das sind nur Indikatoren und keine Beweismittel,
                    es muß nicht jeder ein Betrüger sein.

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