Detektei-Austria
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Kriminalität
IMPRESSUM
- Copyright und Haftungsausschluss
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Preisliste/Vertragsbestimmungen
Grundsätzlichg
ist das erste Informationsgespräch bzw. die 1. Beratung
kostenlos.
per Detektiv-Stunde
(Mindesteinsatzdauer 3 Stunden)
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€ 94,80
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per angefangenen halben Detektiv - Stunde
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€ 48,00
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per Über- Bewachungs -
Stunde (Mindesteinsatzdauer 5 Stunden)
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€ 54,00
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Kfz. (Pkw) per km
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€ 1,14
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Barauslagen (z.B. Parkgebühren, Straßenmaut,
Eintritte, Fahrkarten, Konsumation, Trinkgelder , usw.
....) nach Aufwand + 20 MWST.
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technische Überwachung per Tag ab
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€ 94,80
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Miete von technischen Geräten nach Vereinbarung
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Auskünfte aus dem- ZMR-Melderegister
- Gewerberegister
- ab
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€ 23,99
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Grundbuchauszug
- ab
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€ 12,98
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Firmenbuchauskunft
- aktuell oder historisch ab
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€ 24,99
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Ausforschung von KFZ - Zulassungsbesitzern ab
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€ 118,80
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Sonstige Internetrecherchen nach zeitlichem
Aufwand per angefangenen halben Stunde
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€ 94,80
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Hinzu kommen,
falls erforderlich, Barauslagen, Diäten und sonstige
Reisekosten nach Aufwand . Bei Nacht- (22:00-06:00) Sonn- und
Feiertagsstunden wird der gesetzliche Zuschlag von 50 bzw.
100 % verrechnet. Preisnachlässe
sind ab der 12. Mann/Fraustunde, je nach Aufwand bis zu 15 %
nach Vereinbarung möglich. Hiervon sind
Wirtschaftskriminalitätsangelegenheiten ausgenommen, da
zumeist komplexe Sacherverhalte vorliegen und spezielle Erfahrung
und Kenntnisse erforderlich sind.
Zu
beachten ist, das diese Kosten unter Umständen den
Zielpersonen angelastet werden können.
Bei
Auftragserteilung gilt uneingeschränkt als
vereinbart: Grundsätzlich darf
der Auftraggeber keine Kostenüberraschungen erleben. Er
wird bei Überschreitung des Kostenlimits informiert,
sodass er kostenbremsend einwirken kann. Es kann
naturgemäße keine wie immer geartete Garantie für
einen Erhebungserfolg gegeben werden. Ein Misserfolg ist
ebenfalls naturgemäß möglich und kann nicht als
Preisminderung oder gar zu Schadenersatzforderungen
führen. Jedwede Schadenersatzansprüche im
Zusammenhang mit den Aufträgen gegenüber dem
Auftragnehmer sind ausgeschlossen. Der/die AuftraggeberInnen
haben den Auftragnehmer, Partner und Mitarbeiter schad- und
klaglos zuhalten. Der/die AuftraggeberInnen haften zur
ungeteilten Hand für allfällige
Schadenersatzansprüche. Der/die AuftraggeberInnen haften
selbst zur ungeteilten Hand für die allfällige
Rechtmäßigkeit und behördlichen Genehmigungen der
erteilten Aufträge. Die Stornierung von Aufträgen ist
möglich, jedoch sind anerlaufenen Kosten zu begleichen. Der
Gerichtsstandort ist in Graz. Mündliche Vereinbarungen
gelten grundsätzlich nicht bzw. müssen schriftlich
bestätigt werden. Eine Anzahlung von mindestens 50 % der
voraussichtlichen Kosten gilt als vereinbart. Für die
Begleichung der Rechnung gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ohne
Abzug.
Termine
sind nur nach Voranmeldung möglich (keine fixen
Bürozeiten) Das erste Informationsgespräch
ist immer kostenlos
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